Warum für wirksame Betriebsvereinbarungen immer ein Beschluss des Gremiums nötig ist
„Der Betriebsrat ist einverstanden. Wir können diese Betriebsvereinbarung unterzeichnen!“ Allein auf diesen Satz aus dem Mund der oder des Betriebsratsvorsitzenden werden sich Arbeitgeber nicht mehr