Auch viele kleine Fehler können jetzt zur Auflösung des Betriebsrats führen
Der § 23 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) spricht eine deutliche Sprache: Bei schweren Pflichtverstößen kann der Betriebsrat durch das Arbeitsgericht aufgelöst werden. Das gilt immer











Vor einigen Jahren brauchte ich dringend Informationen zu einer arbeitsrechtlichen Fragestellung in eigener Sache.