Schon die Ablehnung eines Urlaubsantrags löst Ihre Mitbestimmung aus
Wenn Ihr Arbeitgeber einem Beschäftigten den gewünschten Urlaub verweigert, weil betriebliche Gründe entgegenstehen, löst das nach Meinung das Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg Ihre Mitbestimmung aus (Beschluss