Altersteilzeit: Vereinbartes Recht lässt sich nicht einfach nehmen
Ein Arbeitgeber hatte mit einem Arbeitnehmer vereinbart, dass dieser später in Altersteilzeit gehen kann. Dazu sollten die Richtlinien des Arbeitgeberverbandes gelten. Diese besagten: Im Rahmen











Vor einigen Jahren brauchte ich dringend Informationen zu einer arbeitsrechtlichen Fragestellung in eigener Sache.