
Doch keine Mitbestimmung beim Mitarbeitereinsatz. BAG kassiert wichtiges Urteil – was das bedeutet
2020 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg eine äußerst erfreuliche Entscheidung gefällt: Als Betriebsrat haben Sie ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Personalbemessungszahlen und Personalschlüsseln