Kündigungen

Aktuelles BAG-Urteil

Bei der Sozialplanabfindung dürfen behinderte Beschäftigte nicht benachteiligt werden

Wegweiser mit Kndigung und SozialplanSind betriebsbedingte Kündigungen unvermeidbar, muss Ihr Arbeitgeber einen Sozialplan aufstellen. Der darf bei Vorliegen eines Sachgrundes zwischen bestimmten Mitarbeitergruppen unterscheiden. Zum Beispiel dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kurz vor dem Erhalt der gesetzlichen Rente stehen, weniger erhalten als Arbeitnehmer, die noch weit davon entfernt sind. Aber: Werden schwerbehinderte Beschäftigte benachteiligt, sieht das schon anders aus, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem neuen Urteil vom 17.11.2015 (Az: 1 AZR 938/13).

Im entschiedenen Fall hatten Arbeitgeber und Betriebsrat in einem Sozialplan über die Höhe der Sozialplanabfindung unter anderem vereinbart, dass diese individuell nach dem Bruttomonatsgehalt, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und einem Faktor berechnet wird.

  • Für Beschäftigte, die vor dem 1.1.1952 geboren wurden und nach einer maximal dauernden Arbeitslosigkeit von zwölf Monaten Anspruch auf eine vorzeitige Altersruherente haben, wurde die Abfindung auf maximal 40.000 Euro gedeckelt.
  • Beschäftigte, die aufgrund einer Schwerbehinderung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Rente beanspruchen konnten, wurden von der individuellen Abfindungsberechnung ganz herausgenommen. Sie erhielten eine Abfindungspauschale in Höhe von 10.000 Euro sowie einen Zusatzbetrag von 1.000 Euro, der allen schwerbehinderten Arbeitnehmern gezahlt wurde.

Hiergegen klagte ein Arbeitnehmer. Er sah in dieser Regelung eine Diskriminierung. Das sah das BAG ebenso. Es entschied: Diese Regelung benachteiligt behinderte Arbeitnehmer, denen nach der für die nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer geltenden Berechnungsformel ein höherer Abfindungsbetrag zustehen würde. Deshalb darf diese Regelung nach § 7 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht angewendet werden.

Meine Empfehlung für Sie als Betriebsrat
Leider ist das Thema „Sozialplan“ derzeit in einigen Unternehmen sehr aktuell. Grundsätzlich spricht in dieser an sich schon unangenehmen Situation aber nichts dagegen, wenn eine Abfindung für Kolleginnen und Kollegen, die näher am Renteneintrittsalter stehen, geringer ausfällt als für andere. Denn: Diese Kolleginnen und Kollegen brauchen möglicherweise nicht eine ganz so lange Zeit zu überbrücken wie jene, die eine neue Stelle suchen müssen.
Was Sie als Betriebsrat bei Kündigungen niemals vergessen dürfen, hier!


 

Praxis-Knowhow

Alternativen zur betriebsbedingten Kündigung

KndigungNur wenn es keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer oder die betroffenen Arbeitnehmer gibt, sind betriebsbedingte Kündigungen überhaupt zulässig. Das heißt: Besteht die Möglichkeit, einen von einer Kündigung bedrohten Arbeitnehmer irgendwie weiter zu beschäftigen, sei es auch zu schlechteren Bedingungen, muss Ihr Arbeitgeber das tun. Hier verbirgt sich eine Chance für Sie als Betriebsrat, Ihre Kollegen vor einer Kündigung zu bewahren. Sie sollten deshalb unbedingt prüfen, ob es nicht eine Alternative zur Kündigung gibt, bevor Sie Ihre Stellungnahme formulieren. In Frage kommen:

  1. Beschäftigung zu zumutbaren schlechteren Bedingungen: Kommt die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu schlechteren Bedingungen in Betracht, sollten Sie eine entsprechende Änderungskündigung vorschlagen und signalisieren, dass Sie dieser zustimmen werden.
  2. Umsetzung/Versetzung: Prüfen Sie, ob es die Möglichkeit gibt, die Kündigung dadurch zu umgehen, dass der Arbeitnehmer auf einen freien oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei werdenden Arbeitsplatz umgesetzt bzw. versetzt wird.
  3. Weiterbildung: Sind neue Arbeitsmethoden, die neue Qualifikationen erfordern, der Grund für die betriebsbedingten Kündigungen, schlagen Sie Ihrem Arbeitgeber die Teilnahme der Arbeitnehmer an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen vor.
  4. Kurzarbeit: Sicherlich werden Sie in einer solchen schwierigen Situation auch an die Einführung von Kurzarbeit als Alternative zu betriebsbedingten Kündigungen denken. Eine entsprechende Betriebsvereinbarung sende ich Ihnen gerne zu!
Mehr Insider-Tipps für Betriebsratsmitglieder, hier!

 

Aktuelles LAG-Urteil

Sucht kann nicht immer eine Kündigung verhindern

Gelddiagramm aus EuroscheinenEin Arbeitnehmer hatte in 33 Fällen insgesamt 100.000 Euro unterschlagen. Als der Arbeitgeber dahinter kam, kündigte er fristlos. Der Arbeitnehmer zog vor das Gericht. Er sei spielsüchtig, also krank.Das sei dem Arbeitgeber auch bekannt gewesen. Deshalb könne er ihn jetzt nicht kündigen. Zumal es eine Betriebsvereinbarung gäbe, die ausdrücklich ein anderes Verfahren im Umgang mit suchtkranken Beschäftigen regele.

Und tatsächlich: Eine solche Betriebsvereinbarung existierte in diesem Unternehmen. Sie enthielt für den Umgang mit suchtkranken Beschäftigten folgendes Stufenverfahren:

1. Erstgespräch

2. Zweitgespräch

3. Ermahnung

4. Abmahnung

5. weitere Abmahnung

6. dann erst mögliche Kündigung.

Dennoch hatte der Arbeitnehmer mit seiner Kündigungsschutzklage keinen Erfolg. Die Richter am Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden: Die Betriebsvereinbarung ziele dem Inhalt nach auf typische suchtbedingte Ausfallerscheinungen ab – nicht aber auf strafbare und höchst kriminelle Handlungen. Zudem sei der Arbeitnehmer voll steuerungsfähig gewesen.

Er habe ja – neben seinen strafbaren Handlungen – seine Arbeit voll und ganz gemacht. Und im Übrigen kann eine außerordentliche, fristlose Kündigung, für die das Gesetz nicht zwischen verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Gründen differenziert, auch auf eine nicht schuldhaft begangene, schwere Pflichtverletzung gestützt werden. Deshalb: Kündigung wirksam (Urteil vom 21.10.2014, Az: 2 Ca 3420/14).

Meine Empfehlung
Natürlich muss suchtkranken Kolleginnen und Kollegen geholfen werden. Hieran besteht nicht die Spur eines Zweifels. Wer aber seine Sucht als Argument für strafbare Handlungen nutzt und zudem voll steuerungsfähig ist, hat nach Ansicht der Richter nichts mehr am Arbeitsplatz zu suchen. Stimmen Sie als Betriebsrat deshalb in ähnlichen Fällen einer Kündigung zu.
Ihre Betriebsratsarbeit zum Gesundheitsschutz sicher meistern, so geht’s!


 

Abfindungen

Wie viel Abfindung erhält ein Arbeitnehmer?

Frage: Leider sind bei uns betriebsbedingte Kündigungen nicht mehr ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang haben wir im Gremium die Frage erörtert, wie viel Abfindung einem Arbeitnehmer zusteht. Gibt es eine Faustformel? ultimo!: Das Thema „Abfindung“ ist für betriebsbedingte Kündigungen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zu den Reformen am Arbeitsmarkt (ArbMRefG) im Jahr 2004 geregelt. Mit diesem Gesetz wurde ein neuer Abfindungsanspruch für den Fall betriebsbedingter Kündigungen geschaffen (§ 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG)).

Die Abfindungsregelung besteht demnach unter drei Voraussetzungen
Es muss sich um eine betriebsbedingte Kündigung handeln. • Der Arbeitgeber bietet bereits im Kündigungsschreiben eine Abfindung für den Fall an, dass der Arbeitnehmer die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage (drei Wochen) verstreichen lässt. • Diese Abfindung liegt in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist dabei auf ein volles Jahr aufzurunden. Werden diese Voraussetzungen eingehalten und lässt der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen, ist der Abfindungsbetrag fällig.

Arbeitgeber hat ein Wahlrecht
Das Gesetz bietet allerdings in Bezug auf die Abfindungsregelung nur ein Wahlrecht. Der Arbeitgeber ist also nicht gezwungen, eine Abfindung anzubieten. Ist er sich seiner Sache ganz sicher und hält er die Kündigung für unzweifelhaft wirksam, dann kann und wird er wahrscheinlich auf das Angebot einer Abfindung verzichten.

Fazit
Bietet der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Abfindung im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten Kündigung an, sollten Sie ihm empfehlen, seine Kündigung zunächst einmal sehr genau unter die Lupe zu nehmen bzw. prüfen zu lassen. Findet er irgendwelche Anhaltspunkte für die Unwirksamkeit, kann er sich – je nach Konstellation des Falles – überlegen, ob er Kündigungsschutzklage einreicht oder mit seinem Arbeitgeber eine höhere Abfindung aushandelt.

 

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Über uns

Vor einigen Jahren brauchte ich dringend Informationen zu einer arbeitsrechtlichen Fragestellung in eigener Sache.

Ich setzte mich also an den PC und legte los: 256.365 Ergebnisse. Allein zu meiner Anfrage. Viel. Sehr viel, viel zu viel.

Aber wo finde ich die für mich relevante Information?

Und ist diese überhaupt noch aktuell? Und dann dieses Juristen-Deutsch… Auch nach mehrmaligem Lesen war ich mir unsicher, wie die rechtssichere Vorgehensweise aussieht und wie meine Rechte sind. Hätte ich einen Betriebsrat an meiner Seite gehabt, hätte ich mich direkt an ihn gewendet. Und genau hier wurde ich nachdenklich…

Betriebsräte kümmern sich um die unterschiedlichsten Belange ihrer Kollegen. Kündigungsschutz, Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, usw. Und das alles müssen sie meistern, sobald sie gewählt sind. Je länger ich darüber nachdachte, desto stärker wurde mir klar, dass dies einen Riesenberg Arbeit für alle Betriebsratsmitglieder bedeutet und unzählige Fallstricke beinhaltet.

So entschloss ich mich, Betriebsräte in ihrer Tätigkeit so gut wie möglich zu unterstützen und in dieses Projekt mein gesammeltes Verlagswissen einzubringen. Ich suchte mir ein Team aus Experten der Bereiche Arbeitsrecht, Betriebsrat, Arbeits- und Gesundheitsschutz zusammen und legte los. Die Reaktionen auf die ersten Ausgaben waren durchweg positiv und bestärkten uns, unser Produktangebot nach und nach auszuweiten.

Seit diesem Tag setzen wir uns mehrfach im Monat in unseren Bonner Verlagsräumen zusammen und besprechen die neuesten Entwicklungen in Wirtschaft, Recht und Politik, die für Sie als Betriebsrat von Interessen sind. Dann beginnt der spannende Teil: Die Diskussion wie wir die aktuellen Entscheidungen auf den Punkt bringen, und noch viel wichtiger: Wir klären, wie Sie als Betriebsrat die neuesten Entwicklungen schnell und direkt in Ihren Betrieben umsetzen können. Tipps und Checklisten runden unsere Beiträge ab. Die Ergebnisse lesen Sie jeden Monat.

Wir möchten Ihnen genau die Informationen aufbereiten, die für Ihre tägliche Arbeit als Betriebsrat wichtig sind. Nutzen Sie die Chance, die Produkte mitzugestalten und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns sehr über Ihre Anmerkungen! So hat unser Team immer ein offenes Ohr für Sie und Ihre Belange. Schreiben Sie uns!

Datenschutz im Ultimo Verlag

Datenschutz­erklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

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Recht auf Daten­übertrag­barkeit

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5. Analyse-Tools und Werbung

Google Tag Manager

Wir setzen den Google Tag Manager ein. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Der Google Tag Manager ist ein Tool, mit dessen Hilfe wir Tracking- oder Statistik-Tools und andere Technologien auf unserer Website einbinden können. Der Google Tag Manager selbst erstellt keine Nutzerprofile, speichert keine Cookies und nimmt keine eigenständigen Analysen vor. Er dient lediglich der Verwaltung und Ausspielung der über ihn eingebundenen Tools. Der Google Tag Manager erfasst jedoch Ihre IP-Adresse, die auch an das Mutterunternehmen von Google in die Vereinigten Staaten übertragen werden kann.

Der Einsatz des Google Tag Managers erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer schnellen und unkomplizierten Einbindung und Verwaltung verschiedener Tools auf seiner Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Google Analytics

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Analytics ermöglicht es dem Websitebetreiber, das Verhalten der Websitebesucher zu analysieren. Hierbei erhält der Websitebetreiber verschiedene Nutzungsdaten, wie z. B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Betriebssysteme und Herkunft des Nutzers. Diese Daten werden dem jeweiligen Endgerät des Users zugeordnet. Eine Zuordnung zu einer User-ID erfolgt nicht.

Des Weiteren können wir mit Google Analytics u. a. Ihre Maus- und Scrollbewegungen und Klicks aufzeichnen. Ferner verwendet Google Analytics verschiedene Modellierungsansätze, um die erfassten Datensätze zu ergänzen und setzt Machine-Learning-Technologien bei der Datenanalyse ein.

Google Analytics verwendet Technologien, die die Wiedererkennung des Nutzers zum Zwecke der Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen (z. B. Cookies oder Device-Fingerprinting). Die von Google erfassten Informationen über die Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://privacy.google.com/businesses/controllerterms/mccs/.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Browser Plugin

Sie können die Erfassung und Verarbeitung Ihrer Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.

Auftragsverarbeitung

Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um.

WP Statistics

Diese Website nutzt das Analysetool WP Statistics, um Besucherzugriffe statistisch auszuwerten. Anbieter ist Veronalabs, Tatari 64, 10134, Tallinn, Estland (https://veronalabs.com).

Mit WP Statistics können wir die Nutzung unserer Website analysieren. WP Statistics erfasst dabei u. a. Logdateien (IP-Adresse, Referrer, verwendete Browser, Herkunft des Nutzers, verwendete Suchmaschine) und Aktionen, die die Websitebesucher auf der Seite getätigt haben (z. B. Klicks und Ansichten).

Die mit WP Statistics erfassten Daten werden ausschließlich auf unserem eigenen Server gespeichert.

Die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl unser Webangebot als auch unsere Werbung zu optimieren. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

IP-Anonymisierung

Wir verwenden WP Statistics mit anonymisierter IP. Ihre IP-Adresse wird dabei gekürzt, sodass diese Ihnen nicht mehr direkt zugeordnet werden kann.

Google Ads

Der Websitebetreiber verwendet Google Ads. Google Ads ist ein Online-Werbeprogramm der Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Ads ermöglicht es uns Werbeanzeigen in der Google-Suchmaschine oder auf Drittwebseiten auszuspielen, wenn der Nutzer bestimmte Suchbegriffe bei Google eingibt (Keyword-Targeting). Ferner können zielgerichtete Werbeanzeigen anhand der bei Google vorhandenen Nutzerdaten (z. B. Standortdaten und Interessen) ausgespielt werden (Zielgruppen-Targeting). Wir als Websitebetreiber können diese Daten quantitativ auswerten, indem wir beispielsweise analysieren, welche Suchbegriffe zur Ausspielung unserer Werbeanzeigen geführt haben und wie viele Anzeigen zu entsprechenden Klicks geführt haben.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://policies.google.com/privacy/frameworks und https://privacy.google.com/businesses/controllerterms/mccs/.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Google Ads Remarketing

Diese Website nutzt die Funktionen von Google Ads Remarketing. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Mit Google Ads Remarketing können wir Personen, die mit unserem Online-Angebot interagieren bestimmten Zielgruppen zuordnen, um ihnen anschließend interessenbezogene Werbung im Google-Werbenetzwerk anzeigen zu lassen (Remarketing bzw. Retargeting).

Des Weiteren können die mit Google Ads Remarketing erstellten Werbe-Zielgruppen mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google verknüpft werden. Auf diese Weise können interessenbezogene, personalisierte Werbebotschaften, die in Abhängigkeit Ihres früheren Nutzungs- und Surfverhaltens auf einem Endgerät (z. B. Handy) an Sie angepasst wurden auch auf einem anderen Ihrer Endgeräte (z. B. Tablet oder PC) angezeigt werden.

Wenn Sie über einen Google-Account verfügen, können Sie der personalisierten Werbung unter folgendem Link widersprechen: https://www.google.com/settings/ads/onweb/.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Weitergehende Informationen und die Datenschutzbestimmungen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google unter: https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Google Conversion-Tracking

Diese Website nutzt Google Conversion Tracking. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Mit Hilfe von Google-Conversion-Tracking können Google und wir erkennen, ob der Nutzer bestimmte Aktionen durchgeführt hat. So können wir beispielsweise auswerten, welche Buttons auf unserer Website wie häufig geklickt und welche Produkte besonders häufig angesehen oder gekauft wurden. Diese Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken zu erstellen. Wir erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf unsere Anzeigen geklickt haben und welche Aktionen sie durchgeführt haben. Wir erhalten keine Informationen, mit denen wir den Nutzer persönlich identifizieren können. Google selbst nutzt zur Identifikation Cookies oder vergleichbare Wiedererkennungstechnologien.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Mehr Informationen zu Google Conversion-Tracking finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Meta-Pixel (ehemals Facebook Pixel)

Diese Website nutzt zur Konversionsmessung der Besucheraktions-Pixel von Facebook/Meta. Anbieter dieses Dienstes ist die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland. Die erfassten Daten werden nach Aussage von Facebook jedoch auch in die USA und in andere Drittländer übertragen.

So kann das Verhalten der Seitenbesucher nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dadurch können die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke ausgewertet werden und zukünftige Werbemaßnahmen optimiert werden.

Die erhobenen Daten sind für uns als Betreiber dieser Website anonym, wir können keine Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer ziehen. Die Daten werden aber von Facebook gespeichert und verarbeitet, sodass eine Verbindung zum jeweiligen Nutzerprofil möglich ist und Facebook die Daten für eigene Werbezwecke, entsprechend der Facebook-Datenverwendungsrichtlinie (https://de-de.facebook.com/about/privacy/) verwenden kann. Dadurch kann Facebook das Schalten von Werbeanzeigen auf Seiten von Facebook sowie außerhalb von Facebook ermöglichen. Diese Verwendung der Daten kann von uns als Seitenbetreiber nicht beeinflusst werden.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Soweit mit Hilfe des hier beschriebenen Tools personenbezogene Daten auf unserer Website erfasst und an Facebook weitergeleitet werden, sind wir und die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland gemeinsam für diese Datenverarbeitung verantwortlich (Art. 26 DSGVO). Die gemeinsame Verantwortlichkeit beschränkt sich dabei ausschließlich auf die Erfassung der Daten und deren Weitergabe an Facebook. Die nach der Weiterleitung erfolgende Verarbeitung durch Facebook ist nicht Teil der gemeinsamen Verantwortung. Die uns gemeinsam obliegenden Verpflichtungen wurden in einer Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung festgehalten. Den Wortlaut der Vereinbarung finden Sie unter: https://www.facebook.com/legal/controller_addendum. Laut dieser Vereinbarung sind wir für die Erteilung der Datenschutzinformationen beim Einsatz des Facebook-Tools und für die datenschutzrechtlich sichere Implementierung des Tools auf unserer Website verantwortlich. Für die Datensicherheit der Facebook-Produkte ist Facebook verantwortlich. Betroffenenrechte (z. B. Auskunftsersuchen) hinsichtlich der bei Facebook verarbeiteten Daten können Sie direkt bei Facebook geltend machen. Wenn Sie die Betroffenenrechte bei uns geltend machen, sind wir verpflichtet, diese an Facebook weiterzuleiten.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum und https://de-de.facebook.com/help/566994660333381.

In den Datenschutzhinweisen von Facebook finden Sie weitere Hinweise zum Schutz Ihrer Privatsphäre: https://de-de.facebook.com/about/privacy/.

Sie können außerdem die Remarketing-Funktion „Custom Audiences” im Bereich Einstellungen für Werbeanzeigen unter https://www.facebook.com/ads/preferences/?entry_product=ad_settings_screen deaktivieren. Dazu müssen Sie bei Facebook angemeldet sein.

Wenn Sie kein Facebook Konto besitzen, können Sie nutzungsbasierte Werbung von Facebook auf der Website der European Interactive Digital Advertising Alliance deaktivieren: http://www.youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement/.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active

6. Newsletter

Newsletter­daten

Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Für die Abwicklung der Newsletter nutzen wir Newsletterdiensteanbieter, die nachfolgend beschrieben werden.

CleverReach

Diese Website nutzt CleverReach für den Versand von Newslettern. Anbieter ist die CleverReach GmbH & Co. KG, Schafjückenweg 2, 26180 Rastede, Deutschland (nachfolgend „CleverReach“). CleverReach ist ein Dienst, mit dem der Newsletterversand organisiert und analysiert werden kann. Die von Ihnen zwecks Newsletterbezug eingegebenen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von CleverReach in Deutschland bzw. Irland gespeichert.

Unsere mit CleverReach versandten Newsletter ermöglichen uns die Analyse des Verhaltens der Newsletterempfänger. Hierbei kann u. a. analysiert werden, wie viele Empfänger die Newsletternachricht geöffnet haben und wie oft welcher Link im Newsletter angeklickt wurde. Mit Hilfe des sogenannten Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z. B. Kauf eines Produkts auf dieser Website) erfolgt ist. Weitere Informationen zur Datenanalyse durch CleverReach-Newsletter erhalten Sie unter: https://www.cleverreach.com/de/funktionen/reporting-und-tracking/.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Newsletter abbestellen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Wenn Sie keine Analyse durch CleverReach wollen, müssen Sie den Newsletter abbestellen. Hierfür stellen wir in jeder Newsletternachricht einen entsprechenden Link zur Verfügung.

Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters aus der Newsletterverteilerliste gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden, bleiben hiervon unberührt.

Nach Ihrer Austragung aus der Newsletterverteilerliste wird Ihre E-Mail-Adresse bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter ggf. in einer Blacklist gespeichert, sofern dies zur Verhinderung künftiger Mailings erforderlich ist. Die Daten aus der Blacklist werden nur für diesen Zweck verwendet und nicht mit anderen Daten zusammengeführt. Dies dient sowohl Ihrem Interesse als auch unserem Interesse an der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Versand von Newslettern (berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Speicherung in der Blacklist ist zeitlich nicht befristet. Sie können der Speicherung widersprechen, sofern Ihre Interessen unser berechtigtes Interesse überwiegen.

Näheres entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen von CleverReach unter: https://www.cleverreach.com/de/datenschutz/.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

Quelle: https://www.e-recht24.de

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Impressum

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Maarstr. 231
53227 Bonn

Handelsregister: HRB 13661
Registergericht: Bonn

Vertreten durch:
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Kontakt

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Telefax: +49 931 4170-492
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Redaktionell verantwortlich

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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
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Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: https://www.e-recht24.de