Das Coronavirus hat zu einer großen Verunsicherung im Lande geführt. Auch viele Arbeitgeber haben bereits reagiert, wenn auch teilweise überraschend. So hat in Berlin ein Arbeitgeber das Tragen von Mundschutz und Handschuhen verboten. Andere Arbeitgeber dagegen sind extrem vorsichtig und verordnen Homeoffice. Doch welche Rechte und Pflichten gelten für Beschäftigte wirklich – und wie sieht Ihre Rolle als Betriebsrat aus? Last, but not least: Können Sie mit einer Betriebsvereinbarung für klare Spielregeln sorgen?
Dass das Coronavirus in der Arbeitswelt für die ersten Konflikte sorgt, zeigt der Fall eines Duty-Free-Shops auf den Berliner Flughäfen.
Worum es in dem verhandelten Fall ging
Der Betreiber des Duty-Free-Shops untersagte den Beschäftigten, während der Arbeit – auch bei Ankunft von Flügen aus China – Mundschutz und Handschuhe zu tragen – und brachte die Belegschaft so gegen sich auf.
Der Betriebsrat beantragte dagegen eine einstweilige Verfügung. Vor dem Arbeitsgericht knickte der Arbeitgeber schließlich ein und erklärte, Beschäftigte könnten bei der Arbeit Mundschutz und Handschuhe tragen, falls sie dies wollen (Mitteilung vom 3.3.2020, Az: 55 BVGa 2341/20).
Gutes Ende – doch der Fall zeigt, wie groß die Verunsicherung in der Arbeitswelt tatsächlich ist – auch unter Betriebsräten, wie mir die zahlreichen Anfragen im Redaktionspostfach zeigen.
Aus diesem Grund habe ich für Sie in der aktuellen Ausgabe die wichtigsten Fragen und Antworten übersichtlich zusammengestellt, damit Sie als Betriebsrat jederzeit rechtssicher handeln und entscheiden können.
Übrigens: Haben Sie auch eine Frage zu Ihrer täglichen Betriebsratsarbeit, schreiben Sie mir diese an: redaktion@ultimo-verlag.de.