Betriebsvereinbarung

Im Brennpunkt

Brückenteilzeit: So helfen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen

Seit 1.1.2019 ist die neue Brückenteilzeit in Kraft. Doch die Praxis zeigt: Sie scheint sich zum Flop zu entwickeln, da viele Beschäftigte ihre neuen Rechte nicht kennen. Das können Sie ändern! Schließen Sie eine Betriebsvereinbarung, die die Regeln transparent macht – und die Sie im Rahmen der kommenden Betriebsversammlung vorstellen können.

Worauf es ankommt: Klicken Sie einfach hier!

Praxis-Übersicht 2019

Wann Sie als Betriebsrat bei der Arbeitszeit wirklich mitbestimmen – und wann es ohne Betriebsvereinbarung nicht geht

„Nur wenn wir so flexibel wie möglich die Arbeitskräfte einsetzen können, kann das Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich sein. Und nur dann sind die Arbeitsplätze auch sicher. Das müssen doch auch Sie als Betriebsrat verstehen …“

Mit diesen „freundlichen“ Worten hat ein Arbeitgeber aus Troisdorf bei Bonn versucht, seinen Betriebsrat unter Druck zu setzen, damit ihm dieser einen „Freibrief“ für einen mehr als flexiblen Arbeitseinsatz ausstellt. Doch zum Glück hat sich der Betriebsrat an mich gewendet. So konnten gravierende Fehler vermieden werden. Denn die Absicht des Arbeitgebers, so stellte sich später heraus, war wirklich alles andere als gentlemanlike: Er wollte Vereinbarungen treffen, die das Gesetz nicht zulässt. Hätte ein Arbeitnehmer geklagt, hätte er sich auf den Betriebsrat berufen und diesen disqualifiziert.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es für Sie als Betriebsrat ist, sich beim Thema Arbeitszeit wirklich auszukennen. Die folgende Praxisübersicht hilft Ihnen dabei, Fehler in der Praxis zu vermeiden – und stets rechtssicher zu (ver-)handeln und zu entscheiden.

Altersteilzeit
Bei der Altersteilzeit können ältere Arbeitnehmer von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung wechseln. Für die Altersteilzeit gibt es zwei unterschiedliche Modelle:
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Praxis-Knowhow

Tarifvertrags-Marathon 2018: Umgehen Sie diese Falle für Ihre Betriebsvereinbarungen

Im neuen Jahr wird es wirklich spannend: denn es werden neue Vergütungstarifverträge für fast zehn Millionen Beschäftigte verhandelt, unter anderem in der Metall- und Elektroindustrie, im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen und Bauhauptgewerbe. Doch wenn Tarifverträge neu verhandelt werden, heißt es für Sie als Betriebsrat, ganz genau aufzupassen. Der Grund: Der sogenannte „Tarifvorrang“ kann schneller zuschlagen, als es Ihnen lieb ist.

Tarifvorrang, gelegentlich auch Tarifvorbehalt genannt, heißt nichts anderes, als dass Betriebsvereinbarungen, die Sie als Betriebsrat mit Ihrem Arbeitgeber abschließen, nicht gegen Tarifverträge verstoßen dürfen. Zudem sind Ihre Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten eingeschränkt, wenn ein Tarifvertrag bereits eine entsprechende Regelung enthält.

Zurückzuführen ist der Tarifvorrang auf Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG). Dort ist die sogenannte Tarifautonomie verankert. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden fällt die gesellschaftliche Aufgabe zu, die grundlegenden Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen auszuhandeln. Dahinter steckt der Gedanke, dass Tarifverträge für alle erfassten Arbeitsverhältnisse ein Mindestmaß an finanziellen und guten Arbeitsbedingungen garantieren sollen. Folge: Ihre Betriebsvereinbarungen dürfen grundsätzlich nicht von Tarifverträgen abweichen: weder zugunsten noch zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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Neues Inklusionsrecht seit 1.1.2018

Inklusion: Wie Sie als Betriebsrat mit dieser Vereinbarung etwas wirklich Gutes tun!

Die Zahl der Arbeitslosen sinkt und sinkt. Im November 2017 zählte die Bundesagentur für Arbeit 2,37 Millionen – so wenige wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Die zweite gute Nachricht: Mit einer leichten Verzögerung kommt der Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt auch bei Menschen mit Handicap an. Das belegt: die Integration Behinderter macht Fortschritte. Doch viele Firmen zögern weiter, sie einzustellen. Zeit für Sie als Betriebsrat, das zu ändern!

Wenn Ihr Arbeitgeber einen freien Arbeitsplatz in seinem Betrieb besetzen will, ist er verpflichtet, zunächst zu prüfen, ob ein arbeitslos gemeldeter Schwerbehinderter für die Stelle infrage kommt. So regelt es § 81 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX).

Wichtig! Hat sich nach der Ausschreibung ein Schwerbehinderter beworben, muss Ihr Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und Sie als Betriebsrat hiervon unterrichten. Er muss Ihnen Einsicht in die Unterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber gestatten (§ 81 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 93 SGB IX). Zudem sollte Ihr Arbeitgeber der Schwerbehindertenvertretung die Teilnahme am Vorstellungsgespräch ermöglichen – und anschließend zu deren Meinung anhören. Last but not least: Die Schwerbehindertenvertretung ist vom Arbeitgeber über dessen Entscheidung zu informieren.

Auch Sie als Betriebsrat sind ab diesem Punkt (wieder) mit im Boot. Denn seine Entscheidung muss Ihr Arbeitgeber nicht nur mit der Schwerbehindertenvertretung, sondern auch mit Ihnen als Betriebsrat erörtern.

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Praxisbeispiel

Wie lange gelten Betriebsvereinbarungen wirklich?

Frage: Jetzt zum Jahresende läuft ein vom Vorgänger-Betriebsrat getroffene Betriebsvereinbarung aus. In diesem Zusammenhang stellt sich jetzt für uns die Frage: wie lange gelten Vereinbarungen? Wie wirkt eine vereinbarte Nachwirkung, falls der Arbeitgeber eine Vereinbarung kündigt?

ultimo!: Denken Sie einmal an folgenden Fall: Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaub getroffen, die regelt, wie Urlaubsanträge zu stellen und welche Kriterien bei der Bearbeitung von Urlaubsanträgen vorrangig zu berücksichtigen sind. Diese Betriebsvereinbarung kündigt Ihr Arbeitgeber. Eine Nachwirkung der Betriebsvereinbarung wurde nicht vereinbart.

Und dann?

Dann wirkt diese Vereinbarung trotzdem nach. Deswegen, weil es sich bei der Betriebsvereinbarung um eine solche handelt, die ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht von Ihnen als Betriebsrat betrifft. In diesem Fall gilt die Betriebsvereinbarung nämlich so lange weiter, bis sie durch eine neue Vereinbarung ersetzt worden ist (§ 77 Abs. 4 BetrVG).

Bei freiwilligen Betriebsvereinbarungen ist das anders. Läuft die Geltungsdauer einer solchen Betriebsvereinbarung ab, endet auch ihre Wirkung. Das gilt auch, wenn sie gekündigt wurde und die Kündigungsfrist erreicht wurde. Es wurde ausdrücklich eine Nachwirkung vereinbart.

Achtung! Wenn Sie bei einer Betriebsvereinbarung, die erzwingbare Mitbestimmungsrechte betrifft, eine Nachwirkung ausdrücklich ausgeschlossen haben, greift diese auch nicht, (Bundesarbeitsgericht (BAG), Beschluss vom 18.2.2003, Az: 1 ABR 17/02).
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Ausschlussfristen

Darauf kommt es in Verträgen und Betriebsvereinbarungen an

Ein Arbeitgeber hatte mit seinem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag geregelt, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und „solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen“ innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten zu machen sind. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist schriftlich geltend gemacht worden sind, seien verwirkt. Es kam, wie es kommen musste – aber diesmal zugunsten des Arbeitnehmers.

Der Arbeitgeber hatte dem Arbeitnehmer die Kaution zur Mietwohnung vorgestreckt. Nach der Trennung von diesem Arbeitnehmer forderte der Arbeitgeber das Geld zurück – aber erst nach der vereinbaren Ausschlussfrist.

Folge: Der Arbeitnehmer braucht nichts zurückzuzahlen. Der Arbeitgeber kann aufgrund der Ausschlussfrist keinerlei Ansprüche mehr geltend machen (am 27.10.2014 verbreitetes Urteil des LAG Düsseldorf vom 15.8.2014, Az: 10 Sa 430/14). Das Urteil zeigt: Ausschlussfristen sind keine Einbahnstraße. Sie können auch zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirken. Das wird in der Praxis immer wieder übersehen.

Grundsätzlich gilt: Ausschlussfristen sind eine gute Möglichkeit, die Durchsetzung von Ansprüchen, die Ihr Arbeitgeber gegen eine Ihrer Kolleginnen oder gegen einen Ihrer Kollegen hat, zeitlich zu begrenzen. Natürlich auch umgekehrt. Das heißt: Hat ein Arbeitnehmer noch eine offene Rechnung bei Ihrem Arbeitgeber, sollte er das genaue Ende der Frist unbedingt berücksichtigen und rechtzeitig agieren. Sonst geht er leer aus. So jetzt auch das LAG Hamm mit Urteil vom 14.6.2013, Az: 10 Sa 905/12. Im entschiedenen Fall hatte eine Arbeitnehmerin von ihrem Arbeitgeber eine Restzahlung aus dem beendeten Beschäftigungsverhältnis verlangt. Und zwar am letzten Tag der Ausschlussfrist per Faxnachricht. Der Arbeitgeber wollte Geld sparen und bestritt die rechtzeitige Geltendmachung der Forderung. Das Fax sei bei ihm nicht eingegangen.

Damit kam er vor Gericht durch
Das Gericht sprach der Beschäftigten die Zahlung nicht zu. Die Richter entschieden, dass der vorgelegte Fax-Sendebericht, der ein Okay für die Versendung des Schreibens mit der Geltendmachung des Zahlungsanspruchs enthielt, kein ausreichender Beweis für den Zugang des Schreibens sei.

Achtung! Als Betriebsrat haben Sie kaum Möglichkeiten, auf die Vereinbarung tariflicher oder arbeitsvertraglicher Ausschlussklauseln Einfluss zu nehmen. Aber Sie können und sollten Ihre Kollegen dabei unterstützen, im Zweifelsfall das Bestmögliche aus der Misere zu machen.

Das heißt:

  1. Über Ausschlussfristen informieren,
  2. an die Wahrung von Fristen erinnern.

Übrigens…
Auschlussfristen sind grundsätzlich auch in Betriebsvereinbarungen zulässig. Wichtig hierbei: Tarifvorrang nach § 77 Abs. 3 BetrVG beachten! Die Ausschlussfristen in Ihrer Betriebsvereinbarung dürfen sich nicht auf tarifliche Ansprüche erstrecken.

Diese Punkte dürfen in keiner Betriebsvereinbarung fehlen. Hier.

 

Übernahme von Auszubildenden

Die neuen Azubis kommen bald – jetzt an die „alten“ denken

infoDer Betriebsrat des Autobauers BMW hat mit der Geschäftsführung eine wunderbare Betriebsvereinbarung getroffen: In allen Werken in Deutschland werden künftig alle Azubis nach erfolgreicher Ausbildung unbefristet übernommen.

Diese Betriebsvereinbarung geht weiter als die meisten Vereinbarungen und Tarifverträge in Deutschland, die sich mit diesem Thema befassen. Dort ist häufig geregelt, dass Auszubildende zwar übernommen werden (sofern sie die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben) – meist aber ist die „Übernahmepflicht“ auf den Zeitraum von einem Jahr beschränkt. Hier geht die Betriebsvereinbarung deutlich weiter.

Meine Empfehlung
Wenn es im Betrieb Ihres Arbeitgebers noch keine entsprechende Vereinbarung gibt, starten Sie eine entsprechende Initiative – und machen Sie den Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass er den Abschluss einer solchen Vereinbarung in der Lokal- und Regionalpresse öffentlichkeitswirksam „ausschlachten“ kann. Das ist für ihn kostenloses Auszubildendenmarketing – und gleichzeitig setzen Sie als Betriebsrat, ggfs. zusammen mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, ein starkes Zeichen pro Ausbildung – und pro Auszubildende. Die Betriebsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber könnte so aussehen:

Muster-Betriebsvereinbarung Übernahme von Auszubildenden

§ 1 – Übernahmeverpflichtung Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alle Auszubildenden nach Abschluss ihrer Ausbildung befristet für zwölf Monate (Alternativ, nach dem Vorbild BMW: unbefristet) zu übernehmen. Mögliche Einschränkung (falls Ihr Arbeitgeber nicht alle Auszubildenden übernehmen möchte oder kann, können Sie weitere Kriterien einfügen, zum Beispiel): • Wenn das Prüfungsergebnis im Durchschnitt mindestens mit der Note 2,0 oder besser bewertet ist und • wenn auch die Beurteilung durch die Fachabteilung gut oder besser ist.

§ 2 – Ausnahmen von der Übernahmeverpflichtung Eine Übernahmepflicht nach § 1 dieser Betriebsvereinbarung besteht nicht, soweit dieser personenbedingte Gründe entgegenstehen. Personenbedingte Gründe sind etwa hohe Krankheitszeiten. Eine Übernahmeverpflichtung besteht ebenfalls nicht, falls dieser betriebliche Gründe entgegenstehen wie etwa • ein Auftragsmangel, • Beschäftigungsprobleme oder • eine Überbelegung mit neuen Azubis. Der Betriebsrat ist über das Vorliegen einer Ausnahme und der Nichtübernahme unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Er hat der Nichtübernahme zuzustimmen.

§ 3 – Mitteilungspflicht Dem Auszubildenden soll vier Monate vor Ende des Ausbildungsverhältnisses mitgeteilt werden, ob er übernommen wird und – wenn ja – in welcher Form die Übernahme erfolgt. Der Azubi kann die Übernahme jederzeit ablehnen.

§ 4 – Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung I. Auszubildende, die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder des Betriebsrats sind, haben nach § 78a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) das Recht, • ihre Weiterbeschäftigung • innerhalb der letzten drei Monate vor Ende ihrer Ausbildung • schriftlich zu verlangen. II. Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder des Betriebsrats ist, • nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses • nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, • muss er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses • dem Auszubildenden schriftlich mitteilen. III. Die Absätze I und II gelten auch, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder des Betriebsrats endet.

§ 5 – Inkrafttreten/Kündigung Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Wirkung zum (Datum) in Kraft. Sie kann von beiden Vertragspartnern jederzeit schriftlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

 

Azubis mit Betriebsvereinbarungen absichern, so geht’s!

Über uns

Vor einigen Jahren brauchte ich dringend Informationen zu einer arbeitsrechtlichen Fragestellung in eigener Sache.

Ich setzte mich also an den PC und legte los: 256.365 Ergebnisse. Allein zu meiner Anfrage. Viel. Sehr viel, viel zu viel.

Aber wo finde ich die für mich relevante Information?

Und ist diese überhaupt noch aktuell? Und dann dieses Juristen-Deutsch… Auch nach mehrmaligem Lesen war ich mir unsicher, wie die rechtssichere Vorgehensweise aussieht und wie meine Rechte sind. Hätte ich einen Betriebsrat an meiner Seite gehabt, hätte ich mich direkt an ihn gewendet. Und genau hier wurde ich nachdenklich…

Betriebsräte kümmern sich um die unterschiedlichsten Belange ihrer Kollegen. Kündigungsschutz, Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, usw. Und das alles müssen sie meistern, sobald sie gewählt sind. Je länger ich darüber nachdachte, desto stärker wurde mir klar, dass dies einen Riesenberg Arbeit für alle Betriebsratsmitglieder bedeutet und unzählige Fallstricke beinhaltet.

So entschloss ich mich, Betriebsräte in ihrer Tätigkeit so gut wie möglich zu unterstützen und in dieses Projekt mein gesammeltes Verlagswissen einzubringen. Ich suchte mir ein Team aus Experten der Bereiche Arbeitsrecht, Betriebsrat, Arbeits- und Gesundheitsschutz zusammen und legte los. Die Reaktionen auf die ersten Ausgaben waren durchweg positiv und bestärkten uns, unser Produktangebot nach und nach auszuweiten.

Seit diesem Tag setzen wir uns mehrfach im Monat in unseren Bonner Verlagsräumen zusammen und besprechen die neuesten Entwicklungen in Wirtschaft, Recht und Politik, die für Sie als Betriebsrat von Interessen sind. Dann beginnt der spannende Teil: Die Diskussion wie wir die aktuellen Entscheidungen auf den Punkt bringen, und noch viel wichtiger: Wir klären, wie Sie als Betriebsrat die neuesten Entwicklungen schnell und direkt in Ihren Betrieben umsetzen können. Tipps und Checklisten runden unsere Beiträge ab. Die Ergebnisse lesen Sie jeden Monat.

Wir möchten Ihnen genau die Informationen aufbereiten, die für Ihre tägliche Arbeit als Betriebsrat wichtig sind. Nutzen Sie die Chance, die Produkte mitzugestalten und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns sehr über Ihre Anmerkungen! So hat unser Team immer ein offenes Ohr für Sie und Ihre Belange. Schreiben Sie uns!

Datenschutz im Ultimo Verlag

Datenschutz­erklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

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Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Analyse-Tools und Tools von Dritt­anbietern

Beim Besuch dieser Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit sogenannten Analyseprogrammen.

Detaillierte Informationen zu diesen Analyseprogrammen finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.

2. Hosting

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Anbieter ist die Mittwald CM Service GmbH & Co. KG, Königsberger Straße 4-6, 32339 Espelkamp (nachfolgend Mittwald).

Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Mittwald: https://www.mittwald.de/datenschutz.

Die Verwendung von Mittwald erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an einer möglichst zuverlässigen Darstellung unserer Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

Strato

Anbieter ist die Strato AG, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin (nachfolgend „Strato“). Wenn Sie unsere Website besuchen, erfasst Strato verschiedene Logfiles inklusive Ihrer IP-Adressen.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Strato: https://www.strato.de/datenschutz/.

Die Verwendung von Strato erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an einer möglichst zuverlässigen Darstellung unserer Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

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3. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

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Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

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Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Daten­übertrag­barkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Berichtigung und Löschung

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  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

5. Analyse-Tools und Werbung

Google Tag Manager

Wir setzen den Google Tag Manager ein. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Der Google Tag Manager ist ein Tool, mit dessen Hilfe wir Tracking- oder Statistik-Tools und andere Technologien auf unserer Website einbinden können. Der Google Tag Manager selbst erstellt keine Nutzerprofile, speichert keine Cookies und nimmt keine eigenständigen Analysen vor. Er dient lediglich der Verwaltung und Ausspielung der über ihn eingebundenen Tools. Der Google Tag Manager erfasst jedoch Ihre IP-Adresse, die auch an das Mutterunternehmen von Google in die Vereinigten Staaten übertragen werden kann.

Der Einsatz des Google Tag Managers erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer schnellen und unkomplizierten Einbindung und Verwaltung verschiedener Tools auf seiner Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Google Analytics

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Analytics ermöglicht es dem Websitebetreiber, das Verhalten der Websitebesucher zu analysieren. Hierbei erhält der Websitebetreiber verschiedene Nutzungsdaten, wie z. B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Betriebssysteme und Herkunft des Nutzers. Diese Daten werden dem jeweiligen Endgerät des Users zugeordnet. Eine Zuordnung zu einer User-ID erfolgt nicht.

Des Weiteren können wir mit Google Analytics u. a. Ihre Maus- und Scrollbewegungen und Klicks aufzeichnen. Ferner verwendet Google Analytics verschiedene Modellierungsansätze, um die erfassten Datensätze zu ergänzen und setzt Machine-Learning-Technologien bei der Datenanalyse ein.

Google Analytics verwendet Technologien, die die Wiedererkennung des Nutzers zum Zwecke der Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen (z. B. Cookies oder Device-Fingerprinting). Die von Google erfassten Informationen über die Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://privacy.google.com/businesses/controllerterms/mccs/.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Browser Plugin

Sie können die Erfassung und Verarbeitung Ihrer Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.

Auftragsverarbeitung

Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um.

WP Statistics

Diese Website nutzt das Analysetool WP Statistics, um Besucherzugriffe statistisch auszuwerten. Anbieter ist Veronalabs, Tatari 64, 10134, Tallinn, Estland (https://veronalabs.com).

Mit WP Statistics können wir die Nutzung unserer Website analysieren. WP Statistics erfasst dabei u. a. Logdateien (IP-Adresse, Referrer, verwendete Browser, Herkunft des Nutzers, verwendete Suchmaschine) und Aktionen, die die Websitebesucher auf der Seite getätigt haben (z. B. Klicks und Ansichten).

Die mit WP Statistics erfassten Daten werden ausschließlich auf unserem eigenen Server gespeichert.

Die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl unser Webangebot als auch unsere Werbung zu optimieren. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

IP-Anonymisierung

Wir verwenden WP Statistics mit anonymisierter IP. Ihre IP-Adresse wird dabei gekürzt, sodass diese Ihnen nicht mehr direkt zugeordnet werden kann.

Google Ads

Der Websitebetreiber verwendet Google Ads. Google Ads ist ein Online-Werbeprogramm der Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Ads ermöglicht es uns Werbeanzeigen in der Google-Suchmaschine oder auf Drittwebseiten auszuspielen, wenn der Nutzer bestimmte Suchbegriffe bei Google eingibt (Keyword-Targeting). Ferner können zielgerichtete Werbeanzeigen anhand der bei Google vorhandenen Nutzerdaten (z. B. Standortdaten und Interessen) ausgespielt werden (Zielgruppen-Targeting). Wir als Websitebetreiber können diese Daten quantitativ auswerten, indem wir beispielsweise analysieren, welche Suchbegriffe zur Ausspielung unserer Werbeanzeigen geführt haben und wie viele Anzeigen zu entsprechenden Klicks geführt haben.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://policies.google.com/privacy/frameworks und https://privacy.google.com/businesses/controllerterms/mccs/.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Google Ads Remarketing

Diese Website nutzt die Funktionen von Google Ads Remarketing. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Mit Google Ads Remarketing können wir Personen, die mit unserem Online-Angebot interagieren bestimmten Zielgruppen zuordnen, um ihnen anschließend interessenbezogene Werbung im Google-Werbenetzwerk anzeigen zu lassen (Remarketing bzw. Retargeting).

Des Weiteren können die mit Google Ads Remarketing erstellten Werbe-Zielgruppen mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google verknüpft werden. Auf diese Weise können interessenbezogene, personalisierte Werbebotschaften, die in Abhängigkeit Ihres früheren Nutzungs- und Surfverhaltens auf einem Endgerät (z. B. Handy) an Sie angepasst wurden auch auf einem anderen Ihrer Endgeräte (z. B. Tablet oder PC) angezeigt werden.

Wenn Sie über einen Google-Account verfügen, können Sie der personalisierten Werbung unter folgendem Link widersprechen: https://www.google.com/settings/ads/onweb/.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Weitergehende Informationen und die Datenschutzbestimmungen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google unter: https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Google Conversion-Tracking

Diese Website nutzt Google Conversion Tracking. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Mit Hilfe von Google-Conversion-Tracking können Google und wir erkennen, ob der Nutzer bestimmte Aktionen durchgeführt hat. So können wir beispielsweise auswerten, welche Buttons auf unserer Website wie häufig geklickt und welche Produkte besonders häufig angesehen oder gekauft wurden. Diese Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken zu erstellen. Wir erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf unsere Anzeigen geklickt haben und welche Aktionen sie durchgeführt haben. Wir erhalten keine Informationen, mit denen wir den Nutzer persönlich identifizieren können. Google selbst nutzt zur Identifikation Cookies oder vergleichbare Wiedererkennungstechnologien.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Mehr Informationen zu Google Conversion-Tracking finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Meta-Pixel (ehemals Facebook Pixel)

Diese Website nutzt zur Konversionsmessung der Besucheraktions-Pixel von Facebook/Meta. Anbieter dieses Dienstes ist die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland. Die erfassten Daten werden nach Aussage von Facebook jedoch auch in die USA und in andere Drittländer übertragen.

So kann das Verhalten der Seitenbesucher nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dadurch können die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke ausgewertet werden und zukünftige Werbemaßnahmen optimiert werden.

Die erhobenen Daten sind für uns als Betreiber dieser Website anonym, wir können keine Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer ziehen. Die Daten werden aber von Facebook gespeichert und verarbeitet, sodass eine Verbindung zum jeweiligen Nutzerprofil möglich ist und Facebook die Daten für eigene Werbezwecke, entsprechend der Facebook-Datenverwendungsrichtlinie (https://de-de.facebook.com/about/privacy/) verwenden kann. Dadurch kann Facebook das Schalten von Werbeanzeigen auf Seiten von Facebook sowie außerhalb von Facebook ermöglichen. Diese Verwendung der Daten kann von uns als Seitenbetreiber nicht beeinflusst werden.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Soweit mit Hilfe des hier beschriebenen Tools personenbezogene Daten auf unserer Website erfasst und an Facebook weitergeleitet werden, sind wir und die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland gemeinsam für diese Datenverarbeitung verantwortlich (Art. 26 DSGVO). Die gemeinsame Verantwortlichkeit beschränkt sich dabei ausschließlich auf die Erfassung der Daten und deren Weitergabe an Facebook. Die nach der Weiterleitung erfolgende Verarbeitung durch Facebook ist nicht Teil der gemeinsamen Verantwortung. Die uns gemeinsam obliegenden Verpflichtungen wurden in einer Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung festgehalten. Den Wortlaut der Vereinbarung finden Sie unter: https://www.facebook.com/legal/controller_addendum. Laut dieser Vereinbarung sind wir für die Erteilung der Datenschutzinformationen beim Einsatz des Facebook-Tools und für die datenschutzrechtlich sichere Implementierung des Tools auf unserer Website verantwortlich. Für die Datensicherheit der Facebook-Produkte ist Facebook verantwortlich. Betroffenenrechte (z. B. Auskunftsersuchen) hinsichtlich der bei Facebook verarbeiteten Daten können Sie direkt bei Facebook geltend machen. Wenn Sie die Betroffenenrechte bei uns geltend machen, sind wir verpflichtet, diese an Facebook weiterzuleiten.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum und https://de-de.facebook.com/help/566994660333381.

In den Datenschutzhinweisen von Facebook finden Sie weitere Hinweise zum Schutz Ihrer Privatsphäre: https://de-de.facebook.com/about/privacy/.

Sie können außerdem die Remarketing-Funktion „Custom Audiences” im Bereich Einstellungen für Werbeanzeigen unter https://www.facebook.com/ads/preferences/?entry_product=ad_settings_screen deaktivieren. Dazu müssen Sie bei Facebook angemeldet sein.

Wenn Sie kein Facebook Konto besitzen, können Sie nutzungsbasierte Werbung von Facebook auf der Website der European Interactive Digital Advertising Alliance deaktivieren: http://www.youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement/.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active

6. Newsletter

Newsletter­daten

Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Für die Abwicklung der Newsletter nutzen wir Newsletterdiensteanbieter, die nachfolgend beschrieben werden.

CleverReach

Diese Website nutzt CleverReach für den Versand von Newslettern. Anbieter ist die CleverReach GmbH & Co. KG, Schafjückenweg 2, 26180 Rastede, Deutschland (nachfolgend „CleverReach“). CleverReach ist ein Dienst, mit dem der Newsletterversand organisiert und analysiert werden kann. Die von Ihnen zwecks Newsletterbezug eingegebenen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von CleverReach in Deutschland bzw. Irland gespeichert.

Unsere mit CleverReach versandten Newsletter ermöglichen uns die Analyse des Verhaltens der Newsletterempfänger. Hierbei kann u. a. analysiert werden, wie viele Empfänger die Newsletternachricht geöffnet haben und wie oft welcher Link im Newsletter angeklickt wurde. Mit Hilfe des sogenannten Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z. B. Kauf eines Produkts auf dieser Website) erfolgt ist. Weitere Informationen zur Datenanalyse durch CleverReach-Newsletter erhalten Sie unter: https://www.cleverreach.com/de/funktionen/reporting-und-tracking/.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Newsletter abbestellen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Wenn Sie keine Analyse durch CleverReach wollen, müssen Sie den Newsletter abbestellen. Hierfür stellen wir in jeder Newsletternachricht einen entsprechenden Link zur Verfügung.

Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters aus der Newsletterverteilerliste gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden, bleiben hiervon unberührt.

Nach Ihrer Austragung aus der Newsletterverteilerliste wird Ihre E-Mail-Adresse bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter ggf. in einer Blacklist gespeichert, sofern dies zur Verhinderung künftiger Mailings erforderlich ist. Die Daten aus der Blacklist werden nur für diesen Zweck verwendet und nicht mit anderen Daten zusammengeführt. Dies dient sowohl Ihrem Interesse als auch unserem Interesse an der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Versand von Newslettern (berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Speicherung in der Blacklist ist zeitlich nicht befristet. Sie können der Speicherung widersprechen, sofern Ihre Interessen unser berechtigtes Interesse überwiegen.

Näheres entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen von CleverReach unter: https://www.cleverreach.com/de/datenschutz/.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

Quelle: https://www.e-recht24.de

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Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG

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Redaktionell verantwortlich

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EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
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Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: https://www.e-recht24.de