Eigentlich unverständlich, dass es in Zeiten wie diesen immer noch nicht möglich ist, virtuelle, also digitale Betriebsratssitzungen abzuhalten, bei denen auch Beschlüsse gefasst werden. Schließlich regelt § 30 Satz 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dass Beschlüsse mit der Mehrheit der Anwesenden gefasst werden müssen. Aber: Das macht es immerhin möglich, dass Sie im Rahmen von Telefon- und Videokonferenzen zumindest Besprechungen abhalten und Beschlussfassungen vorbereiten, um die „körperliche“ Sitzung so kurz wie möglich zu halten. Gleich mehrfach wurde ich nun gefragt, ob es angesichts der Corona-Krise und der damit sprunghaft gestiegenen Anzahl von im Home-Office-Beschäftigten möglich ist, die Betriebsratssprechstunde digital abzuhalten.
Klare Antwort: Ja! Das ist rein rechtlich überhaupt kein Problem. Denn hier regelt das Gesetz lediglich, dass Sie Sprechstunden (während der Arbeitszeit) abhalten können (§ 39 BetrVG). Ihr Arbeitgeber muss auch nicht zustimmen, wenn Sie Sprechstunden abhalten möchten. Allerdings gilt grundsätzlich, dass Sie sich mit ihm über Häufigkeit, zeitliche Lage und Dauer einigen müssen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle.
Wie aber sieht es mit dem „Wie“ der Betriebsratssprechstunde aus?
Hier ist die Rechtslage ebenso eindeutig wie bei der Frage, ob Sie Sprechstunden abhalten können. SIE entscheiden, wie Sie Ihre Sprechstunde durchführen – und wer diese abhält. In der Regel ist das der Betriebsratsvorsitzende, per Beschluss können Sie aber auch andere Mitglieder Ihres Gremiums zum Abhalten der Sprechstunde bestimmen.
Wenn Sie also zukünftig auch „virtuelle“ Sprechstunden abhalten möchten, ist das möglich. So könnten Sie aktuell zum Beispiel ein Handy mit eigener Rufnummer verlangen, auf dem Beschäftigte, die die Sprechstunde in Anspruch nehmen möchten, anrufen können.
Sollte sich der Arbeitgeber weigern, Ihnen ein Handy zur Verfügung zu stellen, verweisen Sie darauf, dass es in der aktuellen Situation unmöglich ist, für alle Beschäftigten „körperliche“ Sprechstunden abzuhalten, und dass ein eigenes Handy für den Betriebsrat bzw. die Sprechstunde unverzichtbar ist. Schließlich kann ja – je nach betrieblicher Situation – aktuell auch nicht gewährleistet werden, dass der Betriebsrat im Betrieb vor Ort ist, um dort die Nummer des Betriebsrats zu wählen.
Wenn sich der Arbeitgeber weigert
In diesem Fall empfehle ich Ihnen, die Handy-Nummer des Betriebsratsmitglieds bekannt zu geben, das die Sprechstunde abhält. Das geht schneller als auf dem Klageweg das Handy durchzusetzen. Was aber nicht heißt, dass Sie das nicht doch probieren sollten. Schließlich handelt es sich jetzt um eine besondere Situation, die besondere Maßnahmen erfordert.
Doch warum überhaupt „Handy“?
Nicht alle Ihre Kolleginnen und Kollegen sind mit Videokonferenzen, z. B. via Skype, vertraut. Auch diese sollten aber die Möglichkeit haben, Sie als Betriebsrat im Rahmen der Sprechstunden zu erreichen. Sie als Betriebsrat sind in diesen ungewöhnlichen und vor allem in diesen ungewöhnlich schwierigen Zeiten wichtigster Ansprechpartner und Kummerkasten zugleich!
Doch natürlich ist die Möglichkeit, das oder die Betriebsratsmitglied(er), die die Sprechstunde abhalten, auch per Video, also fast „face to face“ zu erreichen, wesentlich persönlicher. Skype, aber auch Facebook (in der Desktop-Version) bieten diese Möglichkeit. Und da wäre noch der Teamviewer. Hier gibt es eine kostenlose Version, die „nicht für geschäftliche“ Zwecke verwendet werden darf. Aber ein Gespräch mit einem Hilfesuchenden lässt sich meines Erachtens schwer als „geschäftlich“ einstufen.
Doch egal, für welche Lösung Sie sich entscheiden: Teilen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen mit, wie Sie zu erreichen sind (z. B. Telefon, WhatsApp, Skype etc.) – und dass Ihre Betriebsratssprechstunde gerade jetzt, in diesen brutal schwierigen Zeiten, selbstverständlich auch weiterhin für jeden offen steht – und erreichbar ist.
Mein Tipp
Wenn Sie per se planen, eine Betriebsvereinbarung zum Thema Sprechstunde zu schließen oder zu aktualisieren, können Sie sich am folgenden Muster orientieren.