Am 28.3. hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Stärkung von Betriebsräten beschlossen. Damit möchte die Bundesregierung ein klares Zeichen „pro Betriebsrat“ setzen. Denn die Zahlen sind einigermaßen erschreckend: In Deutschland haben nur noch neun Prozent der Betriebe mit mindestens fünf Beschäftigten, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, einen Betriebsrat.
Als einen der Gründe für die geringe Zahl von Betriebsräten sieht die Bundesregierung unter anderem, dass Arbeitgeber immer wieder versuchen, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. Das soll – unter anderem durch eine Vereinfachung des Wahlsystems in kleineren Betrieben – nun deutlich erschwert werden.
Aus diesem Grund wird auch der Kündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl ausgeweitet und verbessert. Doch auch die Themen „Digitalisierung“ und „Mitsprache bei wichtigen Zukunftsthemen“ werden im neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetz berücksichtigt. Die folgende Übersicht bringt Sie als Betriebsrat auf den neuesten Stand. Das Gesetz muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Es soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Natürlich halte ich Sie über die weitere Entwicklung fortlaufend auf dem neuesten Stand.