Urlaubsansprüche verjähren nicht. Es sei denn, Ihr Arbeitgeber schreibt diesen Brief
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Keine Zweifel mehr: Ihr Arbeitgeber MUSS jede Arbeitszeit erfassen. Ausnahmen: keine!
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Schließen Sie einen solchen Vergleich mit Ihrem Arbeitgeber niemals. Wirklich niemals!
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Bei einer unterdurchschnittlichen Bewertung ist Ihr Arbeitgeber in der Beweispflicht
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Warum für wirksame Betriebsvereinbarungen immer ein Beschluss des Gremiums nötig ist
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