Deshalb ist es so wichtig, bestehende Betriebsvereinbarungen immer wieder auf den Prüfstand zu stellen
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Betriebsratstätigkeit und Privates vermischen? Eine hochbrisante Angelegenheit!
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Urlaubsansprüche verjähren nicht. Es sei denn, Ihr Arbeitgeber schreibt diesen Brief
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Keine Zweifel mehr: Ihr Arbeitgeber MUSS jede Arbeitszeit erfassen. Ausnahmen: keine!
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Schließen Sie einen solchen Vergleich mit Ihrem Arbeitgeber niemals. Wirklich niemals!
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